AGB
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Handelsbeziehungen
§1 Geltung
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn DeSoCo diese ausdrücklich schriftlich bestätigt
§2 Angebot
Schriftliche und mündliche Angebote von DeSoCo sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind.
§3 Preise
Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.
§4 Gefahrenübergang
Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware DeSoCo verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.
§5 Lieferung
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von DeSoCo eintreten, hat DeSoCo auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich DeSoCo vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung DeSoCo vorzulegen bzw. eine leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. DeSoCo haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DeSoCo berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch DeSoCo geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist DeSoCo berechtigt, anfallende Mahnkosten den Kunden in Rechnung zu stellen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch DeSoCo anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt DeSoCo von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich DeSoCo vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich DeSoCo den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.
§7 Eigentumsvorbehalt
DeSoCo behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von DeSoCo gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er DeSoCo hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an DeSoCo ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. DeSoCo nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DeSoCo, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich DeSoCo, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. DeSoCo kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für DeSoCo vor, ohne dass DeSoCo daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht DeSoCo gehörenden Waren, steht DeSoCo der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde DeSoCo im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für DeSoCo verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von DeSoCo begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % überschreitet, ist DeSoCo auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.
§8 Mängelrügen, Gewährleistung
DeSoCo gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material – und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet sich, alle Lieferungen von DeSoCo beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Diese gilt auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch DeSoCo, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte (z.B. Speicherbausteine) Gegenstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an DeSoCo zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall sowie bei Abweichungen von Liefermengen zum Lieferschein bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. DeSoCo behält sich das Recht zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen
§9 Herstellergarantie
DeSoCo ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet DeSoCo gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. DeSoCo kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass DeSoCo gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.
§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
§11 Schlussabstimmungen/Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Dresden, den 03.10.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hosting)
§1 Gegenstand des Vertrages
- Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Speicherplatz des Anbieters zur Speicherung einer Website des Kunden.
- Ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist die Einstellung der Website des Kunden in das World-Wide-Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs.
- Die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Kunden ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§2 Pflichten des Anbieters
- Der Anbieter überlässt dem Kunden die Nutzung von Speicherplatz auf einem Server, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um einen Server eines technischen Vorleisters.
- Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Website des Kunden im World-Wide-Web weltweit abrufbar ist.
- Der Anbieter trägt des weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages hat. Dieser Zugriff ist notwendig, damit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung einer Website und zur Vornahme von Änderungen an dieser Web-Site nutzen kann.
- Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf den Server gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu ermöglichen, vergibt der Anbieter einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.
- Der Anbieter garantiert eine Erreichbarkeit der Server von 97% im Jahresdurchschnitt.
§3 Pflichten des Kunden
- Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß § 2 Abs. 1 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
- Als unbefugte Dritte im Sinne des § 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
- Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
§4 Sperrung von Inhalten
- Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß § 3 Abs. 4 dieses Vertrages zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World-Wide-Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
§5 Domain-Registrierung
- Der Anbieter übernimmt keine Gewähr bei der Beantragung von Domain-Adressen. Dieses gilt im Besonderen für bestehende Markenschutzrechte an Firmen oder Produktnamen, die mit dem Domain-Namen identisch oder ähnlich sind.
- Eine Domain wird grundsätzlich immer auf den Namen des Kunden beantragt. Der Anbieter tritt gegenüber der DENIC e.G. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle nur als Vermittler auf.
- Sollte ein Kunde von einer dritten Person aufgefordert werden, eine Domain freizugeben, ist der Anbieter unverzüglich davon zu unterrichten. Von Ersatzansprüchen Dritter aufgrund einer unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens stellt der Kunde den Anbieter frei.
- Für die Einhaltung der Rechte die nicht durch die DENIC e.G oder der ausländischen Vergabestelle geregelt werden, ist allein der Kunde verantwortlich.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden aus der Beantragung und Bereitstellung einer Internet-Domain.
§6 Vergütung
- Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine Vergütung lt. Vertrag zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Diese umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß den §§ 1 und 2 dieser AGB.
§7 Zahlungsmodalitäten
- Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung jährlich in Rechnung stellen. Diese sind jeweils innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
§8 Nutzungsüberlassung an Dritte
- Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich zustimmt.
§9 Gewährleistung und Haftung
- Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 537 ff. BGB).
- Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§10 Laufzeit, Kündigung
- Der Webhosting Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Folgemonats.
- Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
- Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere in den Fällen der §§ 553 und 554 BGB sowie dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieser AGB nachhaltig verletzt oder den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ohne Zustimmung des Anbieters einem Dritten zur Nutzung überlässt.
§11 Schluss Bestimmungen
- Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
- Gerichtsstand ist Dresden
Dresden, den 31.10.2018